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   VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.07.1970 - VGH 2/70   

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VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.07.1970 - VGH 2/70 (https://dejure.org/1970,9625)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.07.1970 - VGH 2/70 (https://dejure.org/1970,9625)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juli 1970 - VGH 2/70 (https://dejure.org/1970,9625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1970, 785
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH N 18/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer

    Nicht erforderlich ist es hingegen, den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften bei der Ausgestaltung der Anhörung die gleichen Rechte einzuräumen, wie sie den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens aufgrund der Gewährleistung in Art. 6 Abs. 2 LV zustehen (vgl. hierzu auch VerfGH RP, Beschluss vom 8. Juli 1970 - VGH 2/70 -, AS 11, 402 [403]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 26.10.2015 - VGH N 36/14

    Kommunale Gebietsreform betreffend die Verbandsgemeinden Wallhalben und

    Nicht erforderlich ist es hingegen, den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften bei der Ausgestaltung der Anhörung die gleichen Rechte einzuräumen, wie sie den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens aufgrund der Gewährleistung in Art. 6 Abs. 2 LV zustehen (vgl. hierzu auch VerfGH RP, Beschluss vom 8. Juli 1970 - VGH 2/70 -, AS 11, 402 [403]; Urteil vom 8. Juni 2015 - VGH N 18/14 -, UA S. 29).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70

    Gebietszusammenlegung im Zuge der Verwaltungsvereinfachung; Antragsbefugnis im

    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob der Antrag einer solchen Körperschaft des öffentlichen Rechts seinem Wesen nach eine besondere Ausgestaltung der im übrigen von dem Verfassungsgeber abgelehnten allgemeinen Verfassungsbeschwerde darstellt, ob er eine besondere Form des abstrakten Normenkontrollverfahrens zum Gegenstand hat oder ob er einen verfassungsgerichtlichen Rechtsbehelf eigener Art bedeutet (vgl. dazu Urteile des Verfassungsgerichtshofes vom 18. November 1957 - VGH 2/57 -, DVBl 1958 S. 359 mit Anmerkung von Schäfer, a.a.O. S. 362, und vom 8. Juli 1970 - VGH 2/70 -, DVBl 1970 S. 785 [786]).

    Soweit sie einen solchen Widerspruch darin erblicken, dass das Verfassungsgericht in anderen Fällen eine Beeinträchtigung des Selbstverwaltungsrechts eines Gemeindeverbandes bejaht hat, obwohl diese Körperschaft in der jeweils zur Nachprüfung gestellten Vorschrift nicht erwähnt war (vgl. etwa Urteile vom 17. Dezember 1969 - VGH 10/69 -, DVBl 1970 S. 783, und vom 8. Juli 1970 - VGH 2/70 -, DVBl 1970 S. 785), verkennen sie, dass diese Körperschaften gleichwohl unmittelbar in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt waren.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.03.1992 - VGH 3/91
    Als Verbandsgemeinde ist die Antragstellerin eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des Art. 130 Abs. 1 LV (vgl. § 64 Abs. 1 Satz 1 GemO) und gleichzeitig ein Gemeindeverband im Sinne des Art. 49 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 LV (vgl. VGH Rh-Pf, Urteil vom 08. Juli 1970 - VGH 2/70 -, Umdr. S. 19, insoweit in DVBl 1970, 785 nicht abgedruckt).
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